Translations:Benutzer:Arian/Klett-Mini-Test/635/de

Aus BiodynWiki

Gegenüber weitergehenden Schritten zur Gemeinschaftsbildung türmen sich unversehens immer höher werdende Hürden auf. In einem mehr äußerlichen Sinn ist eine erste Hürde die Kauf- und Verkaufbarkeit von Rechten. Das Eigentumsrecht auf Grund und Boden sowie Kapital ist zu einer handelbaren Ware, zu einem Wirtschaftsobjekt geworden, das auf dem Grundstücks- und Kapitalmarkt einen Preis hat. Nicht anders verhält es sich mit dem Handel von sogenannten «Ökopunkten». Ihrem Wesen nach können Rechte niemals eine Ware sein. Sie gehören im sozialen Leben der Rechts-, nicht der Wirtschaftssphäre an. Sie können nicht wie Waren nach Bedarf beliebig vermehrt oder verringert werden. Rechte manifestieren sich in Vereinbarungen und Verträgen, durch welche sich die Beziehungsverhältnisse von Mensch zu Mensch regeln. Wie aber kann das Recht wieder zu seinem Recht kommen, d.h. gerecht werden? Wer ist derjenige, der als Eigentümer über Rechte verfügen, wer, der sie sach- und wesensgemäß verwalten kann: