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Thing
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Siehe auch → Thing
„Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding[1]) wurden Volksversammlungen (Volksthing) und Gerichtsversammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte bzw. Malstatt genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide).“
Glossar
- "Das Thing, also wo die Ältesten jedes Jahr zusammengekommen sind und besprochen haben, ist das Recht [germanisches Recht], was im letzten Jahr gegolten hat so noch gültig oder müssen wir da was verändern? Aber das wurde nicht geschrieben." | Klett, M. Düngung, 2. Folge, 2018, 01:03:55